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Aktuelles:

Seminar:

Raumverwaltende Körperspache

mit Sabine Scherer

 am 05.11.2023

 

Es sind noch Plätze frei !!

 

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Begleithundeprüfung:

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Begleithundprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, er muss lediglich mindestens 15 Monate alt sein und darüber hinaus eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung oder Chip). Zum Nachweis benötigt man eine Leistungsurkunde , in die dann auch die Prüfung eingetragen wird. Der Hund muss geimpft sein und der Halter sollte eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen können.

Der Hundeführer wiederum muss Mitglied in einem VDH-Verein sein und dieses nachweisen – nur dann kann er die Prüfung mit dem Hund ablegen.

Theoretische, schriftliche Prüfung

Teil 1 der Begleithund-Prüfung ist nur für den Hundeführer gedacht – hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).

Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren. Die bestandene Sachkundeprüfung ist von ihm nachzuweisen.

Identifikation des Hundes und Unbefangenheitsprüfung

Wurde der erste Teil bestanden oder besitzt der HF bereits den Sachkundenachweis, erfolgt nun die Unbefangenheitsprüfung (Wesenstest). Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.). Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden.

Typischerweise erfolgt die Unbefangenheitsprüfung während der Überprüfung der Identität – in dem Fall muss sich ja der Leistungsrichter (LR) oder der Ausbildungswart zum Hund begeben und ihn direkt berühren. Außerdem wird das Verhalten des Hundes hinsichtlich der anderen Hunde und Menschen bewertet.

Der Hauptteil der BH Prüfung besteht im Beurteilen des Teams Mensch/Hund, und zwar auf dem Hundeplatz (Trainingsplatz). Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft, allerdings beschränkt sich das Ganze auf wenige Kommandos und Aufgaben. Der HF hat mit seinem Hund folgende Fähigkeiten darzustellen:

1. Leinenführigkeit: Der Hund geht an der linken Seite des HF aufmerksam  nebenher und geht alle Winkel, Wendungen, Tempowechsel im gleichem Abstand zum HF mit.

2. Freifolge: Hier werden die gleichen Wendungen Winkel und Tempowechsel in der Gangart gelaufen wie bei der Leinenführigkeit, nur eben ohne Leine.

3. Sitzübung: Hier muss der Hund bei Kommando Sitz sich hinsetzen, wobei der Hundeführer sich weiter entfernt und so lange sitzen bleiben bis der Hundeführer sich wieder zu seinem Hund gesellt. Die passiert ohne Leine.

4. Platzübung: Ebenso wie bei der Sitzübung muss der Hund bei Kommando Platz sich hinlegen und so lange liegen bleiben, bis er von seinem Hundeführer abgerufen wird. Hierbei muss er sich nach Abrufen vor seinem HF hinsetzen und nach einem weiteren Kommando sich an die linke Seite seines HF setzen.

5. Abliegen unter Ablenkung: Während der beschriebenen Unterordnung eines Hundes, wird ein zweiter HF seinen Hund auf dem Platz abgelegen, wobei dieser Hund ruhig liegen muss bis der erste HF mit seinem Hund die Übungen beendet hat.

6. Erst nach erfolgreich abgelegter Gehorsamkeitsprüfung darf der Hund seinen Verhaltenstest ablegen. Hier wird geprüft, wie der Hund und sein Hundeführer sich in der Gesellschaft (Autos, Fahrräder, Inlinern, Jogger und Fußgänger) verhalten. Dabei wird auch der Hund angeleint während sich der Hundeführer entfernt. Hierbei sollte der Hunde seinem HF nicht folgen wollen und auch nicht jammern. Ist der Hund unauffällig, ist die BH-Prüfung bestanden.